UGC
I. Allgemeines
1. Anbieterkennzeichnung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich und für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen uns, der Anchor Media GmbH Elbchaussee 16, 22765 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 136831, vertreten durch Herrn Jan Moritz Finke, USt-Identifikations-Nr.: DE45/702/01307, („SL“ – „squarelovin“) und Ihnen, unseren gewerblichen Kunden („Kunden“).
2. Geltungsbereich
2.1 Unternehmer
Die Angebote von SL richten sich ausschließlich an Unternehmer, d.h. jede natürliche oder juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
2.2 Abweichende Bedingungen
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.3 AGB- Änderungen
Es gelten die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. SL behält sich vor, die AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der Kunde kann neuen AGB jederzeit widersprechen. SL behält sich für diesen Fall das Recht zur außerordentlichen Kündigung vor.
3. Unverbindlichkeit
Die Angebote von SL sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn SL dem Kunden Kalkulationen, Produktbeschreibungen oder sonstige Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sich SL Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.
4. Aufrechnungsverbot; Zurückbehaltungsrechte des Kunden
Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
5. Haftung
5.1 Ansprüche auf Schadensersatz; Ausnahmen
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SL, der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von SL beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
5.2 Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet SL nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.3 Gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen
Die Haftungsbeschränkungen der Ziff. 5.1 und 5.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SL.
5.4 Produkthaftungsgesetz
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
5.5 Verjährungsfristen
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche des Kunden beträgt ein (1) Jahr. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
6. Datenschutz
SL erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen personen- und
unternehmensbezogene Daten des Kunden („persönliche Daten“). SL beachtet dabei die
Vorschriften der deutschen Datenschutzgesetze und des Telemediengesetzes. Ohne
Einwilligung des Kunden wird SL persönliche Daten nur erheben, verarbeiten oder nutzen,
soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und
Abrechnung von Telemedien erforderlich ist. Ohne die Einwilligung des Kunden wird SL
persönliche Daten nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Der
Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine von ihm angegebenen Daten unter seinem
Kundenkonto abzurufen oder dieses zu ändern. Weitere Informationen finden sich in der
Datenschutzerklärung von SL.
7. Vertraulichkeit
7.1 Stillschweigen
Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht über die Beendigung des Vertrages hinaus.
7.2 „Vertrauliche Informationen“
„Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how, Business- und Marketing-Pläne sowie Preise.
7.3 Ausnahmen
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
- die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
- die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
- die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
7.4 Auftragnehmer; Mitarbeiter
Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offen legen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
7.5 Vertragsstrafe
Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, für jeden schuldhaften Verstoß gegen ihre Verschwiegenheitspflichten i.S.d. Ziff. 7.1 eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR (in Worten: fünftausend Euro) an die jeweils andere Partei zu zahlen. Etwaige weitergehende Ansprüche bleiben davon unberührt.
8. Sonstiges
8.1 Keine Übertragung von Rechten und Pflichten
Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag oder die Übertragung dieses Vertrages an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von SL gestattet.
8.2 Überschriften
Die Überschriften der einzelnen Abschnitte und Vorschriften dieser AGB dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit.
8.3 Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und SL findet vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen zwischen dem Kunden und SL ausschließlich das Recht der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
8.4 Gerichtsstand
Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von SL in HAMBURG, DEUTSCHLAND. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
II. Nutzung der digitalen Dienste
1. Allgemeines
Die Nutzung der auf den von SL betriebenen Internetseiten bereitgestellten Produkte, Dienstleistungen, Software oder sonstigen Dienste der Internetseiten (alles zusammen „digitale Dienste“) erfolgt auf der Grundlage der Einhaltung der nachstehenden ergänzenden Regelungen durch den Kunden. Erhält SL Kenntnis von Verstößen gegen Pflichten des Kunden, ist SL berechtigt, die betroffenen Inhalte zu löschen. SL behält sich vor, Kunden, die gegen die Pflichten aus diesen AGB verstoßen, bereits nach einmaligem Verstoß zu sperren und vom Zugang auszuschließen.
2. Verfügbarkeit digitaler Dienste; Datensicherheit; bereitgestellte Informationen; Links
2.1 Verfügbarkeit; Datensicherheit
Eine ununterbrochene und vollumfängliche Verfügbarkeit der digitalen Dienste kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. SL haftet daher nicht für die ständige und ununterbrochen fehlerfreie Verfügbarkeit der digitalen Dienste. Störungen oder Wartungsarbeiten könne die Nutzungsmöglichkeit einschränken oder zeitweise unterbrechen. Soweit SL Einfluss auf Unterbrechungen hat (z.B. bei Wartungsarbeiten), ist SL bemüht, solche Unterbrechungen möglichst kurz zu halten. Die Nutzung der digitalen Dienste kann am besten per DSL, bei mobilen Anwendungen am besten per LTE-Verbindung erreicht werden. Erfolgt die Nutzung der digitalen Dienste über mobile Endgeräte, können sowohl Funktionsumfang als auch Darstellung eingeschränkt sein. SL übernimmt keine Gewähr für die Datensicherheit außerhalb ihres Herrschaftsbereichs und die Gefahr von Datenverlust bei der Übertragung von Daten über das Internet.
2.2 Bereitgestellte Informationen
SL übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der durch die digitalen Dienste bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den SL, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden ausgeschlossen. Ziff. I. 5. bleibt unberührt.
2.3 Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten („Hyperlinks“), die außerhalb des Verantwortungsbereiches von SL liegen, haftet SL ausschließlich für den Fall, dass SL von den Inhalten Kenntnis hat und es SL technisch möglich und zumutbar ist, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen wird SL derartige Links umgehend entfernen. Diese Feststellung gilt für alle von SL selbst innerhalb des eigenen Internetangebots gesetzten Links und Verweise sowie für durch den Kunden vorgenommene (insoweit: Fremd)einträge, z.B. in durch die Anwendung versendete Nachrichten des Kunden, die bei Rechteanfragen unter TPC (Ziff. II. 5.1) gepostet werden.
3. Unzulässige Inhalte und Nutzungshandlungen
3.1 Auslesen der digitalen Dienste; Harvesting
Untersagt ist das Auslesen der Daten der digitalen Dienste, insbesondere zu kommerziellen Zwecken. Das Hochladen von Viren oder anderem bösartigen Code ist untersagt. Der Kunde wird zudem zu keiner Zeit Daten der digitalen Dienste sammeln oder ernten („harvesting“).
3.2 Server-Überlastung
Die Verwendung von Programmen, die eine übermäßige Belastung der Server von SL erzeugen, ist untersagt.
4. Zustandekommen des Nutzungsvertrages
Ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag über die digitalen Dienste entsprechend dieser Nutzungsbedingungen zwischen dem Kunden und SL kommt zustande, sobald der Kunde die digitalen Dienste nutzt. Der Kunde darf die digitalen Dienste nicht nutzen, sofern er diese Nutzungsbedingungen nicht akzeptiert. Grundsätzlich können die digitalen Dienste ohne Registrierung genutzt werden. Um bestimmte Angebote im Rahmen der digitalen Dienste nutzen zu können, muss sich der Kunde jedoch registrieren (Ziff. II. 6.2). Die Registrierung selbst ist für den Kunden kostenfrei. Für die Nutzung der Anwendung gilt ergänzend Ziff. II. 6.
5. Urheber-, Persönlichkeits- und gewerbliche Schutzrechte
5.1 Third Party Content („TPC“); Pflicht zur Urhebernennung
Der Kunde verpflichtet sich, zu beachten, dass sämtliche der im Rahmen der digitalen Dienste dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte jeglicher Art („Third Party Content“ – „TPC“) zugunsten des jeweiligen Rechteinhabers urheber- oder anderweitig immaterialgüterrechtlich sowie aufgrund gewerblicher Schutzrechte geschützt sind und TPC ohne, dass der Kunde über ausreichende Nutzungsrechte am TPC verfügt, nicht zu nutzen.
Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, (neben diesen AGB) unbedingt etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber zu beachten.
Der Kunde verpflichtet sich weiter, bei der Lizensierung von TPC (Ziff. 6.1.3) den Urheber an geeigneter Stelle als Urheber bzw. Inhaber der Verwertungsrechte an UGC in ausreichender Schriftgröße zu nennen.
5.2 User Generated Content („UGC“)
5.2.1 Rechteeinräumung zugunsten SL
Durch die Nutzung der digitalen Dienste lässt der Kunde SL Informationen, z.B. zu Produkten des Kunden, Namen, Marken, Geschäftsbezeichnungen und audiovisuelle Inhalte unterschiedlicher Art, insbesondere Bilder (zusammen „UGC“) zukommen oder gewährt SL Zugriff auf UGC. Der Kunde räumt SL hiermit ausdrücklich sämtliche für das Betreiben der digitalen Dienste zu den vertragsgegenständlichen Zwecken notwendigen Rechte am UGC ein. Darüber hinaus ist SL berechtigt, aber nicht verpflichtet, UGC unentgeltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt zur Eigenwerbung zu verwenden. SL ist insoweit insbesondere berechtigt, den Kunden, nebst seiner Produkte und Marken als Referenzkunde z.B. in Presseveröffentlichungen und Werbematerial zu nennen oder abzubilden und UGC in den Grenzen des § 14 Urhebergesetz und Art. 2 Grundgesetz zu bearbeiten, insbesondere insoweit Format-, Größen- und Farbanpassungen vorzunehmen.
5.2.2 Zusicherung ausreichender Rechte am UGC
Der Kunde sichert SL zu, die notwendigen Rechte am UGC zu haben, um diesen im Rahmen der digitalen Dienste nutzen zu dürfen und SL die in Ziff. 5.2.1 genannten Rechte wirksam einräumen zu können. Ist der Kunde im Zweifel darüber, ob er die notwendigen Rechte zur Nutzung seines UGC im Rahmen der digitalen Dienste oder zur Rechteeinräumung zugunsten SL hat, ist die Nutzung des UGC im Rahmen der digitalen Dienste zu unterlassen. UGC wird von SL nicht vorab geprüft. Sofern SL Kenntnis von rechtswidrigen UGC hat oder erhält, wird SL diesen unverzüglich löschen.
5.3 Haftungsfreistellung
Der Kunde stellt SL von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegen SL in Zusammenhang mit der Nutzung von TPC oder UGC erhoben werden, insbesondere wegen Urheberrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, auf erstes Anfordern hin frei. Dem Kunden bekannt werdende Beeinträchtigungen der vertragsgegenständlichen Rechte hat dieser SL unverzüglich mitzuteilen. SL ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung seiner Rechte vorzunehmen. Eigene Maßnahmen des Kunden hat dieser im Vorwege mit dem SL abzustimmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die SL durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.
6. Die Anwendung
6.1 Leistungsumfang
6.1.1 Web-Applikation
Auf den Internetseiten stellt SL dem Kunden ein Analyse- und Marketingwerkzeug in Form einer Web-Applikation (sog. Software As A Service – nachfolgend: „Anwendung“ genannt) zur Verfügung, mithilfe deren der Kunde, nach seiner Registrierung ein oder mehrere bei dem Bilderdienst „Instagram“ der Instagram Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA, 94025, USA (www.instagram.com) („Instagram“) registrierten Account(s) optimieren kann. Der Umfang des Angebots ergibt sich nachstehend aus diesen AGB sowie aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot. Je nach vereinbartem Leistungsumfang stehen die folgenden zu Ziff. 6.1.2 bis 6.1.4 genannten Hauptfunktionen zur Verfügung.
6.1.2 Auswertung und Analyse von Instagram- Inhalten
Mit der Anwendung stellt SL dem Kunden die Möglichkeit zur Verfügung, die eigenen über das Instagram-Profil des Kunden vorgehaltenen Inhalte auszuwerten und zu analysieren. Der genaue Leistungsumfang wird auf den Internetseiten und im Angebot beschrieben. Die aus der Auswertung gewonnen Daten werden statistisch aufbereitet und von SL erhoben, verarbeitet und genutzt. Näheres regelt die Datenschutzerklärung von SL.
6.1.3 Erwerb von Nutzungsrechten an Third Party Content („TPC“)
Die Anwendung bietet dem Kunden die Möglichkeit, über die von SL zur Verfügung gestellten Kanäle andere Instagram Nutzer („Instagramer(s)“) zu kontaktieren, um Instagramer ein verbindliches Angebot zum Erwerb von Nutzungsrechten an bestimmtem TPC zu unterbreiten, den Instagramer über sein Instagram-Profil veröffentlicht hat. Der genaue Leistungsumfang wird auf den Internetseiten und im Angebot beschrieben.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden stellt SL dem Kunden Lizensierungsbedingungen zur Verfügung, die der Kunde seinem Angebot an Instagramer zu Grunde legen kann. Instagramer kann die Annahme des Lizensierungsangebots des Kunden durch Kennzeichnung des TPC mit dem im Lizensierungsangebot vom Kunden vorgegebenen Schlüsselbegriff (sog. „Hashtag“) annehmen. SL wird nicht Partei der Lizenzvereinbarung zwischen Kunde und Instagramer und hat auf deren Zustandekommen keinen Einfluss. SL stellt lediglich die technischen Möglichkeiten zur Verfügung, damit Kunden mit Instagramern insoweit in Kontakt treten können.
Der Kunde verpflichtet sich, den Erwerb von Nutzungsrechte lediglich an solchem TPC anzufragen, den Instagramer zuvor mit einem Schlagwort markiert hat (Hashtag), das den Firmen- oder Markennamen des Kunden beinhaltet.
SL weist den Kunden zudem ausdrücklich auf etwaige Nachvergütungsansprüche des Instagramers nach § 32a UrhG hin.
6.1.4 Fotogalerien
Die Anwendung bietet dem Kunden die Möglichkeit, über die Anwendung vom Kunden favorisierte Fotos (eigene Bilder sowie TPC) auf seinen Internetseiten in Fotogalerien zu veröffentlichen. Auf Wunsch kann der Kunde diese Bilder mit seinen Produkten hinterlegen, welche beim Klick auf das Bild angezeigt werden.
6.2 Registrierung
6.2.1 Einrichtung des Kundenkontos
Um die Anwendung nutzen zu können, muss sich der Kunde zuvor auf den Internetseiten registrieren. Erforderlich für die Registrierung ist zumindest die Angabe von Vor- und Nachnamen, einer gültigen Email-Adresse und eines individuellen Passworts. Die Registrierung hat persönlich zu erfolgen; bei der Registrierung eines Unternehmens durch den hierzu befugten Unternehmensvertreter. Eine Anmeldung durch Dritte ist nicht gestattet. Mit erfolgreicher Registrierung wird für den Kunden ein Kundenkonto („Kundenkonto“) freigeschaltet, in das er sich über die Internetseiten mit seinen Zugangsdaten einloggen und das er eigenständig über die Internetseiten verwalten kann. Das Kundenkonto ist nicht übertragbar. Kein Kunde darf mehr als ein Kundenkonto einrichten. Unterhält der Kunde mehr als ein Kundenkonto, ist SL berechtigt, Mehrfach-Kundenkonten unangekündigt zu löschen. Der Kunde darf sein Kundenkonto weder vermieten noch verleihen. Ein Anspruch auf Erteilung einer Zugangsberechtigung besteht nicht. Bei einer Workgroup (Ziff. 6.3.2) richtet SL für den Kunden ein Administrations-Kundenkonto nebst der vereinbarten Zahl von Mitarbeiter-Konten mit beschränkten Nutzungsrechten ein.
6.2.2 Passwort
Der Kunde ist allein für die Sicherheit seines Passwortes verantwortlich. Dies umfasst insbesondere dessen strenge Geheimhaltung, die Nichtweitergabe des Passworts an Dritte, um damit Bestellungen über die Internetseiten vorzunehmen. Sollte das Passwort zum Kundenkonto Unbefugten bekannt geworden sein, ist der Kunde verpflichtet, sein Passwort unverzüglich zu ändern. SL übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden im Zusammenhang mit der Entwendung des Passworts, der Weitergabe des Passworts oder dem Umstand, dass der Kunde einem Dritten unter Zuhilfenahme des Passworts Zugriff auf die Internetseiten gewährt hat. Der Kunde verpflichtet sich, SL unverzüglich über jede unbefugte Verwendung seines Passworts zu verständigen unter: contact@squarelovin.com.
6.2.3 Deaktivierung des Kundenkontos
Der Kunde kann sein Kundenkonto deaktivieren indem er eine entsprechende elektronische Anfrage an den Kundenservice von SL schickt. Das Kundenkonto wird daraufhin deaktiviert. Dieser Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden. Etwaige zum Deaktivierungszeitpunkt bestehende Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber SL bleiben hiervon unberührt.
6.2.4 Verknüpfung mit Instagram-Profil
Um die Leistungen der Anwendung nutzen zu können, ist die Verknüpfung mit dem Instagram-Kundenkonto des Kunden notwendig. Hierzu muss sich der Kunde mit seinen Zugangsdaten in dessen Instagram-Account einloggen. Weiteren Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.
6.3 Lizenzmodelle
SL bietet für die Anwendung unterschiedliche Lizenzmodelle („Abonnement(s)“) an, die sich in ihrem Funktionsumfang voneinander unterscheiden und teils kostenpflichtig sind SL behält sich vor, kostenfreie Abonnements („Trials“) jederzeit im Funktionsumfang abzuändern oder Trialsganz einzustellen.
6.3.1 Zustandekommen des Lizenzvertrages
Die Bestellung des Abonnements durch den Kunden, z.B. durch schriftliche Bestätigung eines unverbindlichen Angebots von SL („Bestellung“) gilt als verbindliches Vertragsangebot des Kunden. Sofern sich aus der Bestellung des Abonnements nichts anderes ergibt, ist SL berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von vierzehn (14) Tagen/Wochen nach seinem Zugang bei SL anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch eine Auftragsbestätigung) oder durch Freischaltung des Abonnements erfolgen. Die Nutzung zugelassener Sofortzahlungsarten durch den Kunden führt trotz Entgeltzahlung noch nicht zum Abschluss eines Vertrages.
6.3.2 Workgroups
Bei Gruppenbestellungen („Workgroups“), etwa für Unternehmen, schließt SL mit der für die Mitglieder der Workgroup verantwortlichen bzw. weisungsberechtigten Person („TL“) den Vertrag über und für die Workgroup ab. Der TL versichert hiermit, insoweit über ausreichende Vertretungsmacht zu verfügen. SL ist berechtigt, von TL jederzeit entsprechende Nachweise zu verlangen. Kommt TL einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb von einer (1) Woche nach Erhalt der Aufforderung nach, ist SL berechtigt, das Unternehmensprofil zu sperren und die gesamte Workgroup von der Nutzung der Anwendung auszuschließen.
6.3.3 Lizenzgebühren; Fälligkeit; Zurückbehaltungsrecht
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Lizenzgebühren von SL zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, ist die Lizenzgebühr innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach entsprechender Rechnungsstellung im Voraus zur Zahlung fällig.
SL berechtigt, die vereinbarten Leistungen solange zu verweigern, wie der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
6.4 Einfaches Nutzungsrecht
6.4.1 Freischaltung der Anwendung
Mit Zustandekommen des Lizenzvertrages wird der Kunde nicht Eigentümer der Anwendung, sondern erhält ein auf die vereinbarte Dauer beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizensierbares Recht zur Nutzung der Anwendung im vereinbarten Leistungsumfang. Auf andere Nutzungsarten erstreckt sich die Lizenz nicht.
6.4.2 Unzulässige Handlungen
Der Kunde verpflichtet sich, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SL insbesondere, weder selbst noch einem Dritten zu gestatten: die Anwendung
- ausgenommen in Gestalt der App (Ziff. 7) vertragsgemäß – zu kopieren;
- zu verändern, anzupassen, zu übersetzen oder Umgestaltungen zu erstellen;
- vorbehaltlich § 69e Urhebergesetz zu reverse-engineeren, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Sourcecode der Anwendung aufzudecken
- zu vermieten, unterzulizenzieren, zu verleasen, zu verkaufen, abzutreten oder anderweitig Rechte hieran zu übertragen (oder entsprechendes behaupten);
- Kennzeichnungen von Rechten oder sonstige Bezeichnungen in Anwendung oder im Zusammenhang mit der Anwendung zu entfernen; oder
- ein Instrument, eine Software oder eine Routine zu verwenden, zu speichern, zu übertragen oder einzuführen, die in den Funktionsablauf der Anwendung eingreift oder einzugreifen versucht.
6.5 Gewährleistung
6.5.1 Trials
Bei Nutzung der Testversion der Anwendung ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Ziff. I. 5. bleibt unberührt.
6.5.2 Instandhaltung
Bei kostenpflichtiger Nutzung der Anwendung leistet SL Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Anwendung während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Anwendung keine Rechte Dritter entgegenstehen. SL wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Mietsache in angemessener Zeit beseitigen. Eine weitergehende Gewährleistung wird von SL vorbehaltlich Ziff. I. 5. für die Anwendung nicht übernommen.
6.5.3 Anzeigepflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, SL Mängel der Anwendung nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.
6.5.4 Anfängliche Mängel
Die Haftung von SL für anfängliche Mängel (§ 536a BGB) wird ausgeschlossen, soweit nicht die Voraussetzungen der Ziff. I. 5. vorliegen.
6.6 Vertragslaufzeiten; Kündigung
6.6.1 Mindestvertragslaufzeit
Kostenpflichtige Abonnements haben eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Vertragsbeginn („Mindestvertragslaufzeit“), es sei denn SL und der Kunde haben ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart. Während der Mindestvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
6.6.2 Vertragsverlängerung
Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um mindestens weitere zwölf (12) Monate, wenn nicht eine der Parteien den Vertrag wenigstens drei (3) Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich kündigt.
6.6.3 Anpassung der Lizenzgebühren bei Vertragsverlängerung
SL ist berechtigt, die Lizenzgebühren in Ansehung der tatsächlichen Geschäftsgröße des Kunden bei Vertragsverlängerung im Verhältnis zu den von den Parteien bei Vertragsschluss festgelegten Bezugsgrößen oder – soweit solche Bezugsgrößen nicht vertraglich vereinbart sind – im Verhältnis zu den von SL veröffentlichen Bezugsgrößen zu erhöhen.
6.6.4 Verträge auf unbestimmte Laufzeit
Für den Fall, dass die Parteien keine Mindestlaufzeit vereinbart haben, kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Kalenderjahresende kündigen.
6.6.5 Trials
Trials können jederzeit, ohne Grund und mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Entsprechendes gilt für das Kundenkonto selbst. Bestehende Zahlungsverpflichtungen des Kunden bleiben hiervon unberührt.
6.6.6 Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Liegt zu Gunsten von SL ein wichtiger Kündigungsgrund vor, kann der Kunde keine Rückzahlung von im Voraus bezahlten Lizenzgebühren verlangen. Der Kunde kann eine Rückzahlung im Voraus bezahlter Lizenzgebühren nur dann verlangen, wenn er aus einem wichtigen Grund kündigt, der seine Ursache in der Verantwortungssphäre von SL hat.
- Ein wichtiger Grund zugunsten von SL liegt insbesondere vor, falls der Kunde die digitalen Dienste außer zu den vertragsgegenständlichen Zwecken nutzt und dieses Verhalten nicht innerhalb einer angemessenen von SL gesetzten Frist für die Zukunft unterlässt.
- Ein wichtiger Grund zugunsten des Kunden liegt insbesondere vor, falls SL eine Preiserhöhung im Sinne der Ziff. 6.6.3 vornimmt.
6.7 Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung
Mit Vertragsbeendigung wird SL das Kundenkonto des Kunden deaktivieren. Mit Vertragsbeendigung fallen sämtliche der dem Kunden von SL an der Anwendung gewährten Nutzungsrechte mit sofortiger Wirkung zurück an SL. Der Kunde darf die Anwendung mit Vertragsbeendigung nicht weiter nutzen.
7. App
7.1. App-Store
Soweit die Anwendung als Applikation für mobile Endgeräte („App“) über das Portal oder den Online-Shop eines Drittanbieters (nachfolgend: „App-Store“ genannt) angeboten wird, gelten ergänzend die AGB des jeweiligen App-Stores.
7.2 „In-App“-Käufe
Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde über den App-Store Abonnements oder digitale (Zusatz)dienste als „In-App“-Käufe (zusammen ebenfalls „Abonnements“) tätigt. Die Kündigung/Verlängerung solcher Abonnements ist je nach Funktionsweise des jeweiligen App-Stores gegebenenfalls ausschließlich gegenüber dem Anbieter dieses App-Stores möglich.
Stand dieser AGB: 03.06.2023